Nach § 4 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b UStG ist die Vermittlung grenzüberschreitender Personenbeförderungen im Luftverkehr von der Umsatzsteuer befreit, sofern sie nicht gegenüber dem Reisenden erfolgt (§ 4 Nr. 5 Satz 2 UStG). Reisebüros können den Verkauf von Einzelflugscheinen für grenzüberschreitende Flüge an Reisende nach Abschn. 53a Abs. 2 UStR als eine steuerfreie Vermittlungsleistung behandeln, sofern sie dabei für das die Beförderungsleistung erbringende Luftverkehrsunternehmen (z.B. im Rahmen eines Vermittlungsauftrags) tätig sind.
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