BMF - Schreiben vom 30.09.2013
IV C 5 -S 2353/13/10004

BMF - Schreiben vom 30.09.2013 (IV C 5 -S 2353/13/10004) - DRsp Nr. 2013/80629

BMF, Schreiben vom 30.09.2013 - Aktenzeichen IV C 5 -S 2353/13/10004

DRsp Nr. 2013/80629

BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014

I. Vorbemerkung

Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 ( BGBl 2013 I S. 285, BStBl 2013 I S. 188) wurden die bisherigen steuerlichen Bestimmungen zum steuerlichen Reisekostenrecht umgestaltet. Davon abweichende Regelungen der Lohnsteuer-Richtlinien 2013 sind nicht mehr anzuwenden. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten bei der Anwendung der am 1. Januar 2014 in Kraft tretenden gesetzlichen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes zur steuerlichen Beurteilung von Reisekosten der Arbeitnehmer die folgenden Grundsätze:

II. Anwendung der Regelungen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

1. Erste Tätigkeitsstätte, auswärtige Tätigkeit, weiträumiges Tätigkeitsgebiet, § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a, Absatz 4 EStG

a) Gesetzliche Definition „erste Tätigkeitsstätte”, § 9 Absatz 4 EStG