BMF - Schreiben vom 30.11.2012
IV C 5 - S 1961/12/10001
Fundstellen:
BStBl 2012 I S. 1233

BMF - Schreiben vom 30.11.2012 (IV C 5 - S 1961/12/10001) - DRsp Nr. 2013/80169

BMF, Schreiben vom 30.11.2012 - Aktenzeichen IV C 5 - S 1961/12/10001

DRsp Nr. 2013/80169

Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2012

Nach § 4 Absatz 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz vom 30. Oktober 1997 (BGBl. 1997 I S. 2678) ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen. Die Vordruckmuster für 2012 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht.

Die Vordrucke können auch maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig; die Erklärung zu den Einkommensverhältnissen kann hervorgehoben oder auf sie auffallend hingewiesen werden. Maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen i. S. d. § 2 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 WoPG brauchen nicht handschriftlich von dem Unternehmen unterschrieben zu werden.

Erläuterungen zum Antrag auf Wohnungsbauprämie für das Kalenderjahr 2012

(Die in einen Kreis gesetzten Zahlen beziehen sich auf die entsprechenden Zahlen im Antragsvordruck.)

Der Antrag muss spätestens bis zum 31. Dezember 2014 bei der Bausparkasse abgegeben werden, an die die Aufwendungen geleistet worden sind.

  1. (1)

    Sofern Sie zur Einkommensteuer veranlagt werden, geben Sie bitte die Steuernummer an, unter der die Veranlagung zur Einkommensteuer durchgeführt wird. Bitte geben Sie auch Ihre Identifikationsnummer und ggf. die Ihres Ehegatten an.

  2. (2)