Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 25. November 2005 -
Eine Aussetzung der Vollziehung kann allein unter Berufung auf den o. a. BFH-Beschluss vom 25. November 2005 nicht gewährt werden, wenn die für die Beurteilung des Einzelfalls entscheidende Rechtsfrage hinsichtlich der Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen insoweit bereits höchstrichterlich entschieden ist. Dies gilt für folgende Sachverhalte:
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