Anwendungsregelung
Dieses BMF-Schreiben ersetzt ab dem 1. Januar 2024 das BMF-Schreiben vom 29. November 2017 (BStBl 2017 I S. 1626)Die Änderungen des BMF-Schreibens vom 29. November 2017 (BStBl 2017 I Seite 1626) sind durch Fettdruck hervorgehoben. Redaktionelle Anpassungen (z. B. die Strukturierung mittels Randnummern, Verschiebungen von Textpassagen, Übernahme von Regelungen des BMF-Schreibens vom 17. April 2018 [BStBl 2018 I S. 630]) sind nicht gesondert kenntlich gemacht.und das BMF-Schreiben vom 17. April 2018 (BStBl 2018 I S. 630).
Das Fünfte Vermögensbildungsgesetz gilt für unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne (Angestellte, Arbeiter) und Auszubildende, deren Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis deutschem Arbeitsrecht unterliegt (§
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