BMF - Schreiben vom 31.07.2000
IV D 1 - S 7234 - 7/00

BMF - Schreiben vom 31.07.2000 (IV D 1 - S 7234 - 7/00) - DRsp Nr. 2008/82180

BMF, Schreiben vom 31.07.2000 - Aktenzeichen IV D 1 - S 7234 - 7/00

DRsp Nr. 2008/82180

§ 12 UStG Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG

Nach dem Ergebnis dieser Erörterung sind die folgenden tierärztlichen Leistungen mit dem normalen Steuersatz gemäß § 12 Abs. 1 UStG belastet:

  • Trächtigkeitsuntersuchungen bei Zuchttieren

  • Maßnahmen der Unfruchtbarkeitsbekämpfungen

  • Kaiserschnitt

  • Geburtshilfe

Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG kommt nicht zu Anwendung, weil die genannten Maßnahmen nicht unmittelbar der Tierzucht dienen.

Die obersten Finanzbehörden der Länder und das Bundesministerium für Ernährung. Landwirtschaft und Forsten erhalten einen Abdruck dieses Schreibens.