Hiermit wird die Neufassung der Dienstanweisung zur Überprüfung von Kindergeldfestsetzungen (DA-Ü) mit Stand 1.1.2004 bekannt gegeben.
Sachverhalte, die zum Bezug von Kindergeld berechtigen, sind häufig Änderungen unterworfen die der Familienkasse nicht immer rechtzeitig bekannt werden. Um Überzahlungen zu vermeiden, sind für laufende Kindergeldfälle Überprüfungen notwendig.
Die Prüfungen berühren nicht die Pflicht der Kindergeldberechtigten, Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, gemäß § 68 Abs. 1 EStG anzuzeigen. Deshalb sollten sie regelmäßig auf diese Pflicht hingewiesen werden, z.B. durch Übersendung des Merkblatts zum Kindergeld oder durch einen entsprechenden Hinweis im Festsetzungsbescheid.
Die nachfolgenden Zeiträume für Überprüfungen von Kindergeldfestsetzungen stellen Mindestanforderungen dar. Bei den Prüfungsfeldem handelt es sich um Prüfungsschwerpunkte, nicht um eine abschließende Aufzählung aller möglichen prüfungswürdigen Bereiche.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|