Nach dem Sonderprogramm des Bundes „Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ-Programm)” können Betriebe einen Zuschuss vom Bund erhalten, wenn sie Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine sechs- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung anbieten. Die Jugendlichen sollen im Rahmen der Einstiegsqualifizierung Grundkenntnisse und -fertigkeiten erwerben, die auf einen anerkannten Ausbildungsberuf vorbereiten und eine spätere Berufsausbildung verkürzen können. Das Programm hat am 1. Oktober 2004 begonnen. Das Programm tritt am 31. Dezember 2007 außer Kraft.
Nimmt ein Kind an einer Einstiegsqualifizierung nach dem EQJ-Programm teil, befindet es sich in einer Berufsausbildung i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG.
In DA 63.3.2 Absatz 8 wird folgender neuer Buchstabe i angefügt:
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i)
Einstiegsqualifizierungen im Rahmen des Sonderprogramms „Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ-Programm)” des Bundes.
”
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