Nachstehend sind die zum 1. Januar 2005 überarbeiteten Vordrucke KGKM, KG 1a, KG 1b, KG 2, KG 4a, KG 4b, KG 4d, KG 4e, KG 7a, KG 7b, KG 7c, KG 93, KGRb 1 sowie das Kindergeldmerkblatt abgedruckt.
Die OFD weist darauf hin, dass aktuelle Versionen sämtlicher vom Bundesamt für Finanzen veröffentlichter Vordrucke im Internet unter der Adressehttp://www.bff.bund.de abrufbar sind.
Dieses Merkblatt soll Ihnen einen Überblick über das Kindergeldrecht nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) geben. Fragen - auch zu kindbezogenen Leistungen (z. B. Orts-/Sozial-/Familienzuschlag) - beantwortet Ihnen Ihre Familienkasse/Bezügestelle.
Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise in Ihrem eigenen Interesse genau durch. Überzahlungen bei Wegfall des Kindergeldes und der kindbezogenen Leistungen müssen Siezurückzahlen. Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, Änderungen In den Verhältnissen, die für das Kindergeld erheblich sind oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Kindergeld Erklärungen abgegeben haben,unverzüglich der zuständigen Familienkasse mitzuteilen. Straftat oder Ordnungswidrigkeit
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