Autorin: von Einem |
Bei der Ermittlung des (Gesamt-)GdB kommt den Feststellungen der Funktionsbeeinträchtigungen besondere Bedeutung zu. In der Regel werden hierzu im gerichtlichen Verfahren zunächst zur Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen medizinische Sachverständigengutachten gem. § 106 SGG eingeholt. Bestätigen diese nicht den klägerischen Vortrag, sollte die Einholung eines Gutachtens nach § 109 SGG mit dem Mandanten erörtert werden. Gemäß § 109 SGG kann die gutachtliche Anhörung eines bestimmten Arztes beantragt werden (dazu im Einzelnen Einführung 7/1.3.1.3).
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