FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 05.06.2009 3 - S 4514/24
FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 05.06.2009 (3 - S 4514/24) - DRsp Nr. 2009/80372
FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 05.06.2009 - Aktenzeichen 3 - S 4514/24
DRsp Nr. 2009/80372
Grunderwerbsteuer; Anwendung des § 5 Abs. 3 GrEStG und des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG
Gemäß § 5 Abs. 3GrEStG entfallen die Vergünstigungen des § 5 Abs. 1 und 2GrEStG insoweit, als sich der Anteil des Veräußerers am Vermögen der Gesamthand innerhalb von fünf Jahren nach dem Grundstücksübergang auf die Gesamthand vermindert.
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