Eine Zuwendung von BV ist nach § 13a ErbStG begünstigt, wenn dieses im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs oder einer Beteiligung an einer gewerblich oder freiberuflich tätigen PersGes oder eines Anteils daran vom Erblasser oder Schenker auf den Erwerber übergeht (§ 13a Abs. 4 Nr. 1 EStG). Nach R 51 Abs.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|