Nach Nr. 1 des Bezugserlasses fallen aufgrund der erteilten Genehmigung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften Übertragungen von den in der Arbeitsmarktregion Berlin gelegenen Grundstücken derzeit nicht unter die Grunderwerbsteuerbefreiung des § 4 Nr. 8 GrEStG. Die Entscheidung über die Frage einer Einbeziehung dieser Arbeitsmarktregion in die Steuerbefreiung bleibt dem Ergebnis des sog. Hauptprüfverfahrens der Europäischen Kommission vorbehalten.
Nach dem Bezugserlass besteht die Arbeitsmarktregion Berlin aus dem Land Berlin und den „umliegenden Städten und Gemeinden des Landes Brandenburg.” Welche Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg im Einzelnen der Arbeitsmarktregion Berlin zuzurechnen sind, ergibt sich aus der beigefügten Anlage.
Die Arbeitsmarktregion Berlin sind nach dem Gebietsstand vom 1. Januar 1999 (in den Grenzen der Gebietsreform zum 1. Januar 2004) das Land Berlin und die folgenden Gemeinden und Städte des Landes Brandenburg:
Im Landkreis Barnim:
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