FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 20.03.2006
1-0376 9/1

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 20.03.2006 (1-0376 9/1) - DRsp Nr. 2008/90045

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 20.03.2006 - Aktenzeichen 1-0376 9/1

DRsp Nr. 2008/90045

Bodenschätzung und Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens; Entschädigung der Mitglieder der Gutachterausschüsse und der Bodenschätzungsausschüsse

Das FinMin ist damit einverstanden, dass den nicht im öffentlichen Dienst oder im Dienst von Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Mitgliedern der Gutachterausschüsse und der Bodenschätzungsausschüsse auf vertraglicher Basis ab 1. März 2006 folgende Vergütungen für Zeitversäumnis gezahlt werden:

a) Für die sachkundigen Mitglieder der Gutachterausschüsse i. S. des § 67 Abs. 3 Nr. 3 BewG und für altbewährte Boden- schätzer i. S. des § 11 Abs. 1 Nr. 3 BodSchätzDB 12,40 Euro,
b) für seit längerer Zeit bewährte Bodenschätzer i. S. des § 11 Abs. 1 Nr. 3 BodSchätzDB 11,60 Euro,
c) für alle anderen Bodenschätzer i. S. des