FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 23.01.2006
3 - S 4501/9

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 23.01.2006 (3 - S 4501/9) - DRsp Nr. 2008/89778

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 23.01.2006 - Aktenzeichen 3 - S 4501/9

DRsp Nr. 2008/89778

Anwendung der Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 6 Abs. 3 EnWG

Das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7. Juli 2005 (BGBl. 2005 I S. 1970) ist nach seinem Artikel 5 am 13. Juli 2005 in Kraft getreten. Als Kernelement enthält das Gesetz in Artikel 1 - Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) - Vorgaben zur Regulierung und Entflechtung der Energieversorgungsnetze. Damit werden zugleich Richtlinien der Europäischen Union für diesen Bereich umgesetzt.

Mit § 6 Abs. 3 EnWG ist eine eigenständige Grunderwerbsteuerbefreiung eingeführt worden. Nach dieser Vorschrift sind Erwerbsvorgänge im Sinne des § 1 GrEStG, die sich aus der rechtlichen und Operationellen Entflechtung nach den §§ 7 und 8 EnWG ergeben, von der Grunderwerbsteuer befreit. Hinsichtlich der Anwendung des § 6 Abs. 3 EnWG ist Folgendes zu beachten:

  • Die §§ 114 (Wirksamwerden der Entflechtungsbestimmungen) und 118 EnWG (Übergangsregelungen) enthalten keine Weisungen zum Zeitpunkt der Anwendung des § 6 Abs. 3 EnWG. Die Grunderwerbsteuerbefreiung ist daher - anders als bei den Ertragsteuern - erst auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die nach dem 12. Juli 2005 verwirklicht werden.