FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 25.11.2004
3 - S 4500/1

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 25.11.2004 (3 - S 4500/1) - DRsp Nr. 2008/88404

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 25.11.2004 - Aktenzeichen 3 - S 4500/1

DRsp Nr. 2008/88404

Behandlung von Landzuteilungen im Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b GrEStG)

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchstabe b GrEStG ist der Übergang des Eigentums im Umlegungsverfahren nach dem Bundesbaugesetz in seiner jeweils geltenden Fassung von der Grunderwerbsteuer ausgenommen, wenn der neue Eigentümer in diesem Verfahren als Eigentümer eines im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks Beteiligter ist. Dies gilt auch für solche Grundstückszuteilungen, für die der neue Eigentümer eine Geldleistung zu erbringen hat, weil er keinen oder keinen wertgleichen Grundstücksverlust im Umlegungsgebiet erlitten hat - sog. Mehrzuteilungen - (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juli 1999,BStBl 2000 II S. 206).

Mit der Änderung und Neufassung des Baugesetzbuches durch das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) vom 24. Juni 2004 (BGBl 2004 I S. 1359) wurde aus der bisherigen „Grenzregelung” die „vereinfachte Umlegung”. Das EAG Bau ist am 20. Juli 2004 in Kraft getreten.