Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Vordrucke und Ausfüllanleitungen für die Grundsteuererklärung Bayern (VABayGrStBek) vom 18. Februar 2022 (BayMBl. Nr. 162) wird wie folgt geändert:
1. Dem Satz 1 werden folgende Nrn. 12 und 13 angefügt:
„12. BayGrSt 5 - Grundsteueränderungsanzeige
13. BayGrSt 5 - Anleitung zur Grundsteueränderungsanzeige“.
2. Die Anhänge 12 (BayGrSt 5 - Grundsteueränderungsanzeige) und 13 (BayGrSt 5 - Anleitung zur Grundsteueränderungsanzeige) aus dem Anhang zu dieser Bekanntmachung werden angefügt.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. April 2024 in Kraft.
Anhang 12: BayGrSt 5 - Grundsteueränderungsanzeige
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