Durch Unwetter Ende Juni und im Juli 2021 sind in weiten Teilen Bayerns (insbesondere im südlichen Oberbayern, aber auch in anderen Gebieten wie Niederbayern und im nördlichen Bayern) beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Es ist daher angezeigt, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen und auf die steuerlichen Hilfsmaßnahmen durch Aushang im Finanzamt oder in anderer geeigneter Weise hinzuweisen. Hierzu bitte ich die Änderungen zum Erlass vom 29. Oktober 2021 (ggf. farbig) zu kennzeichnen.
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