Mit seinem Urteil vom 17.02.2005 (verbundene Rechtssachen
Die Referatsleitern des Bundes und der Länder haben auf ihrer letzten Sitzung vereinbart, dass zunächst die Entscheidung des BFH abzuwarten sei, der sich dazu äußern müsse, ob die Sachverhalte der in zugelassenen öffentlichen Spielbanken und der an anderen Orten aufgestellten Geldspielgeräte vergleichbar seien.
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