Seit dem 01.10.2005 werden die derzeitigen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und -brief) innerhalb der EU durch die Zulassungsbescheinigungen Teil I (bisher Fahrzeugschein) und Teil II (bisher Fahrzeugbrief) ersetzt. Die vor dem 01.10.2005 ausgestellten Fahrzeugpapiere bleiben weiter gültig. Ein vollständiger Tausch der Fahrzeugpapiere wird bereits erforderlich, wenn nur eines der beiden Dokumente auszutauschen wäre. Bei erforderlichen Änderungen, die durch die Zulassungsbehörde vorgenommen werden, werden stets neue Fahrzeugpapiere ausgegeben. Grundlage für die Harmonisierung der Zulassungsdokumente ist die
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