FinMin Hamburg - Verfügung vom 18.10.2010
53 - S 3811 - 002/09

FinMin Hamburg - Verfügung vom 18.10.2010 (53 - S 3811 - 002/09) - DRsp Nr. 2010/80516

FinMin Hamburg, Verfügung vom 18.10.2010 - Aktenzeichen 53 - S 3811 - 002/09

DRsp Nr. 2010/80516

Erbschaft- und Schenkungsteuer; Übertragung treuhänderisch gehaltener Vermögensgegenstände

Für die erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Behandlung einer vom Treugeber vorgenommenen Übertragung von Ansprüchen aus einem Treuhandverhältnis gilt das Folgende:

Gegenstand der Zuwendung ist der Herausgabeanspruch des Treugebers nach § 667 BGB gegen den Treuhänder auf Rückübereignung des Treugutes. Bei dem Herausgabeanspruch handelt es sich um einen einseitigen Sachleistungsanspruch. Die weitere steuerliche Beurteilung, insbesondere die Bewertung, orientiert sich daran, auf welchen Gegenstand sich der Herausgabeanspruch bezieht, mithin an der Vermögensart des Treugutes.