In Gerichtsverfahren kann einem Verfahrensbeteiligten unter bestimmten Voraussetzungen eine unterstützende Person (z. B. Rechtsanwalt) beigestellt bzw. beigeordnet werden.
Die Frage, ob in diesen Fällen das Gericht oder der Verfahrensbeteiligte als Leistungsempfänger anzusehen ist, kann insbesondere für die Bestimmung des Ortes der Leistung und für die Anwendbarkeit der Umkehr der Steuerschuldnerschaft Bedeutung haben.
Ich bitte hierzu folgende Auffassung zu vertreten:
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