Die Vordrucke sind unter Arbeitshilfen eingestellt.
Zu den Änderungen der Vordrucke für den Veranlagungszeitraum/Feststellungszeitraum 2008 weist das FinMin auf Folgendes hin:
In den Vordrucken wird ab den Seiten 2 auf die nochmalige Angabe der Steuernummer verzichtet.
Die öffentliche Aufforderung wurde auf den VZ/FZ 2008 fortgeschrieben und an die aktuelle Rechtslage angepasst. Insbesondere waren Anpassungen wegen des Wegfalls der Antragsfrist § 46 Abs. 2 Nr. 8 S. 2 ff. EStG durch das Jahressteuergesetz 2008 (
In Zeile 38 wurde der Betrag von 512 € in 600 € geändert, da die Regelung des § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14.8.2008 (BGBl. 2008 I S.
In Zeile 75 wurde eine Abfrage nach den „Steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung lt. Nr. 24 der Lohnsteuerbescheinigung” aufgenommen, da es in der Vergangenheit immer wieder zu Falscheintragungen bei ElsterFormular kam.
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