FinMin Niedersachsen - Erlass vom 10.04.2003
S 6114 - 69 - 34 2

FinMin Niedersachsen - Erlass vom 10.04.2003 (S 6114 - 69 - 34 2) - DRsp Nr. 2008/82657

FinMin Niedersachsen, Erlass vom 10.04.2003 - Aktenzeichen S 6114 - 69 - 34 2

DRsp Nr. 2008/82657

Steuervergünstigung für schwerbehinderte Personen bei Bildung einer Fahrgemeinschaft

Die Steuervergünstigung für schwerbehinderte Personen nach § 3a KraftStG setzt u.a. voraus, dass das Fahrzeug nicht zur entgeltlichen Beförderung von Personen - ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung - benutzt wird. Befördert der schwerbehinderte Fahrzeughalter mit seinem begünstigten Fahrzeug im Rahmen einer Fahrgemeinschaft regelmäßig Kollegen zu und von der Arbeitsstelle gegen Beteiligung an den Treibstoffkosten mit, gilt Folgendes: