FinMin Niedersachsen - Erlass vom 15.02.2012
S 2334 - 4 - 3332

FinMin Niedersachsen - Erlass vom 15.02.2012 (S 2334 - 4 - 3332) - DRsp Nr. 2012/80311

FinMin Niedersachsen, Erlass vom 15.02.2012 - Aktenzeichen S 2334 - 4 - 3332

DRsp Nr. 2012/80311

Bewertung der Beköstigung im Bereich der Seeschifffahrt (Kauffahrtei) und im Bereich der Fischerei für Zwecke des Steuerabzugs vom Arbeitslohn für die Zeit ab 01.01.2012

Bewertung der freien Beköstigung

Der zuständige Ausschuss der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft hat den Wert des Sachbezuges „Beköstigung” für Zwecke der Sozialversicherung für alle Bereiche in der Seefahrt (Kauffahrtei und Fischerei) mit Wirkung vom 01.01.2012 an auf monatlich 219,00 € festgesetzt.

Für Teilverpflegung in der Kleinen Hochseefischerei und in der Küstenfischerei gelten die folgenden Werte: Frühstück 48,00 €, Mittag- und Abendessen jeweils 87,00 € monatlich.

Der Durchschnittssatz für die Beköstigung der Kanalsteurer beträgt ab 01.01.2012 weiterhin monatlich 45,00 €, für halbpartfahrende Kanalsteurer monatlich 22,50 € und für Kanalsteureranwärter monatlich 24,00 €.

Diese Sachbezugswerte sind auch dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zugrunde zu legen.

Geltung der Sachbezugswerte

Die festgesetzten Sachbezugswerte gelten auch dann, wenn in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Arbeitsvertrag für die Beköstigung auf Seeschiffen höhere oder niedrigere Werte festgesetzt sind.