Mit Erlass des Finanzministeriums vom 1.9.2007, S 6104 - 2a - V A 1, konnten Einspruchsverfahren zur rückwirkenden Besteuerung von Wohnmobilen auf Antrag bzw. mit Zustimmung des Einspruchführers im Hinblick auf anhängige Musterverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO ruhend gestellt werden.