FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 23.11.1998
S 3844

FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 23.11.1998 (S 3844) - DRsp Nr. 2008/84158

FinMin Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 23.11.1998 - Aktenzeichen S 3844

DRsp Nr. 2008/84158

§ 7 ErbStG Anzeigepflicht der Versicherungsunternehmen bei Direktversicherungen

In den nachfolgend genannten Fällen stellt der Wechsel des Versicherungsnehmers bei einer Direktversicherung keine Schenkung i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG dar:

  • bei der Übertragung einer Direktversicherung anläßlich eines Wechsels der Arbeitsstelle eines AN auf den neuen ArbG,

  • bei der Übertragung einer Direktversicherung vom ArbG auf den AN bei einem Ausscheiden aus dem Unternehmen,

  • bei der Übertragung einer bisher privaten Lebensversicherung des AN auf den ArbG, der diese als Direktversicherung fortführt.