FinMin Saarland - Erlass vom 01.12.1998
S 7174
Fundstellen:
UStG-Kartei Karte 1 -

FinMin Saarland - Erlass vom 01.12.1998 (S 7174) - DRsp Nr. 2008/91816

FinMin Saarland, Erlass vom 01.12.1998 - Aktenzeichen S 7174

DRsp Nr. 2008/91816

§ 4 Nr. 17b UStG Entgeltsminderung bei Treibstofflieferungen an ein gemeinnütziges Luftrettungsunternehmen

Ein gemeinnütziges Luftrettungsunternehmen führt gem. § 4 Nr. 17 Buchstabe b UStG steuerfreie Rettungsflüge durch, die den Vorsteuerabzug ausschließen. Das für die Zwecke der Luftrettung benötigte Flugbenzin darf nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b MinöStG steuerfrei bezogen werden. Ein mineralölsteuerfreier Bezug ist jedoch nur auf Flughäfen möglich, auf denen sich ein Steuerlager befindet. Wird auf einem Flughafen ohne Steuerlager getankt, unterliegt die Lieferung der Mineralölsteuer. Die im Preis enthaltene Mineralölsteuer wird dem Luftrettungsunternehmen anschließend von der Zollverwaltung erstattet. Im Ergebnis ist also in beiden Fällen das für Zwecke der Luftrettung bezogene Flugbenzin nicht mit Mineralölsteuer belastet.