Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Kirchensteuern im Saarland sind das Saarländische
Die anerkannten Steuerbeschlüsse werden i. d. R. jährlich im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht.
Von den nach §
die Diözesen der Römisch-Katholischen Kirche (Speyer und Trier)
die Protestantische Landeskirche der Pfalz
die Evangelische Kirche im Rheinland
das Katholische Bistum der Altkatholiken
die Synagogengemeinde Saar
Kirchensteuerpflichtig sind alle natürlichen unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, die einer steuererhebenden Kirche angehören und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Saarland haben. Die Staatsangehörigkeit ist dabei unbeachtlich.
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