FinMin Saarland - Erlass vom 26.05.2004
B/2 - 4 - 56/04 - S 2351

FinMin Saarland - Erlass vom 26.05.2004 (B/2 - 4 - 56/04 - S 2351) - DRsp Nr. 2008/87816

FinMin Saarland, Erlass vom 26.05.2004 - Aktenzeichen B/2 - 4 - 56/04 - S 2351

DRsp Nr. 2008/87816

Freifahrten der uniformierten Polizeivollzugsbeamten; Anrechnung auf die Entfernungspauschale

Die geldwerten Vorteile aus Freifahrten (sowohl für Privatfahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) uniformierter Polizeivollzugsbeamter in Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn AG sind nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln (s. Bezugserlass). Zu diesen Polizeivollzugsbeamten gehören auch die Beamten des Bundesgrenzschutzes. Darüber hinaus gilt Entsprechendes auch für die unentgeltliche Benutzung anderer öffentlicher Verkehrsmittel, wenn der Verkehrsträger und der jeweilige Dienstherr eine Vereinbarung getroffen haben, die der Vereinbarung, die der damaligen Entscheidung zugrunde lag, vergleichbar ist.