FinMin Sachsen - Erlass vom 05.05.2003
35-S 6114-8/2-21506

FinMin Sachsen - Erlass vom 05.05.2003 (35-S 6114-8/2-21506) - DRsp Nr. 2008/82662

FinMin Sachsen, Erlass vom 05.05.2003 - Aktenzeichen 35-S 6114-8/2-21506

DRsp Nr. 2008/82662

§ 3a KraftStG Anwendung der Steuervergünstigung für schwerbehinderte Personen auf Wohnwagen-Anhänger und Wohnmobile

Nach § 3a KraftStG wird die Steuervergünstigung nur für Kraftfahrzeuge gewährt. Für Wohnwagen-Anhänger ist nach geltendem Recht eine entsprechende Regelung nicht möglich. Diese Auslegung steht auch nicht im Widerspruch zum Zweck der Vorschrift. durch die schwerbehinderten Personen das Halten eines Kraftfahrzeugs zur besseren Fortbewegung erleichtert werden soll. Auf Wohnwagen-Anhänger. die nicht der Fortbewegung. sondern dem Aufenthalt des Fahrzeughalters dienen. trifft dies nicht zu.