Gegen die im Entwurf des BMF-Schreibens vorgesehene rechtliche Würdigung wurden keine Einwendungen von Seiten der Länder vorgetragen. Thüringen weist lediglich darauf hin, dass bei dem Modell 3 ähnlichen Sachverhalten zusätzlich § 3 Nr. 28 EStG zur Anwendung kommen könnte.