FinMin Sachsen - Erlass vom 13.03.2000
S 2176

FinMin Sachsen - Erlass vom 13.03.2000 (S 2176) - DRsp Nr. 2008/85327

FinMin Sachsen, Erlass vom 13.03.2000 - Aktenzeichen S 2176

DRsp Nr. 2008/85327

§ 5 EStG Bewertung von Pensionsrückstellungen

In dem o. g. Schreiben wird angefragt, ob bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen zwingend die kollektive Methode anzuwenden ist, wenn die Pensionszusage hinsichtlich der Versorgung des überlebenden Ehegatten lediglich bestimmt, dass der Hinterbliebene versorgungsberechtigt ist, der im Zeitpunkt des Todes mit dem Pensionsberechtigten verheiratet war, ohne den Namen zu nennen. Dazu wird folgende Auffassung vertreten: