FinMin Sachsen - Erlass vom 15.09.1998
S 2932

FinMin Sachsen - Erlass vom 15.09.1998 (S 2932) - DRsp Nr. 2008/84429

FinMin Sachsen, Erlass vom 15.09.1998 - Aktenzeichen S 2932

DRsp Nr. 2008/84429

§ 17 EStG Einführungsschreiben zur Besteuerung von Anteilen an Kapigesellschaften im Privatvermögen: — Ermittlung der Anschaffungskosten, — Überwachung der Beteiligungsverhältnisse und der damit zusammenhängenden Kontrollmitteilungen, — Ertragsteuerliche Behandlung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

1. In einer Reihe von Fällen ist der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an KapGes zu versteuern (Veräußerungstatbestände):

a) Spekulationsgeschäfte gem. § 22 Nr. 2 i. V. mit § 23 EStG,

b) Veräußerung von spaltungsgeborenen Anteilen i. S. des § 13 Abs. 2 UmwStG Entstehen bei Verschmelzung oder Vermögensübertragung (Vollübertragung) von einer KapGes in eine andere KapGes bzw. § 15 i. V. mit § 13 Abs. 2 UmwStG Entstehen bei Aufspaltung, Abspaltung und Teilübertragung von einer Körperschaft auf eine andere Körperschaft

c) Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen i. S. des § 21 Abs. 1 UmwStG Entstehen bei Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs, Mitunternehmeranteils oder - in bestimmten Fällen - von Anteilen an einer KapGes nach § 20 UmwStG oder § 23 UmwStG bzw. § 25 i. V. mit § 21 UmwStG Entstehen bei Formwechsel von einer Personenhandelsgesellschaft in eine KapGes,

d) Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG17 EStG ist subsidär).