Das FG des Saarlandes hat sich im Urt. v. 12. 12. 1995 (EFG 1996 S.
Es bestehen keine Bedenken, bei Verträgen zugunsten Dritter, die vor dem 1. 1. 1997 abgeschlossen worden sind, auf der Grundlage der FG-Entscheidung für den Einzelfall ausnahmsweise einen Nachweis zuzulassen, daß der Vertrag nicht dem wirklichen Willen des Erblassers entspricht. Welche der vom FG aufgeführten Nachweismöglichkeiten als geeignet herangezogen werden können, sind wir unter Berücksichtigng der Umstände des Einzelfalls im eigenen Ermessen zu entscheiden.
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