Hinweis
Wird eine Ansässigkeitsbescheinigung erteilt (vgl. Rz. 6 und 7 des BMF-Schreibens vom 19.09.1994 und BMF-Schreiben vom 20.10.2006,BStBl 2007 I S. 68) und hat der Grenzgänger keinen deutschen Arbeitgeber, der deutsche Lohnsteuer abführt, sind für die deutsche Einkommensteuer Vorauszahlungen festzusetzen. Dabei ist die voraussichtliche schweizerische pauschale Abgeltungssteuer von maximal 4,5 % des Bruttolohns mit zu berücksichtigen.
Bei der Veranlagung von Grenzgängern kann die für Baden-Württemberg im Formular-Management-System der Bundesverwaltung enthaltene Anlage N-Gre zur Einkommensteuererklärung von Grenzgängern als Arbeitshilfe herangezogen werden.
Hinweis
Mit diesem BMF-Schreiben wurden die Rz. 11 und 12 des o. g. BMF-Schreibens vom 19.09.1994 neu gefasst und eine neue Rz. 38a eingeführt.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|