FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 16.05.2024
45 - S 1301 - 73

FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 16.05.2024 (45 - S 1301 - 73) - DRsp Nr. 2024/80265

FinMin Sachsen-Anhalt, Erlass vom 16.05.2024 - Aktenzeichen 45 - S 1301 - 73

DRsp Nr. 2024/80265

Besteuerung von Grenzgängern nach Art. 15a DBA Schweiz

1. Einführungsschreiben zur Neuregelung der Grenzgängerbesteuerung - BMF-Schreiben vom 19.09.1994,BStBl 1994 I S. 683

Hinweis

Wird eine Ansässigkeitsbescheinigung erteilt (vgl. Rz. 6 und 7 des BMF-Schreibens vom 19.09.1994 und BMF-Schreiben vom 20.10.2006,BStBl 2007 I S. 68) und hat der Grenzgänger keinen deutschen Arbeitgeber, der deutsche Lohnsteuer abführt, sind für die deutsche Einkommensteuer Vorauszahlungen festzusetzen. Dabei ist die voraussichtliche schweizerische pauschale Abgeltungssteuer von maximal 4,5 % des Bruttolohns mit zu berücksichtigen.

Bei der Veranlagung von Grenzgängern kann die für Baden-Württemberg im Formular-Management-System der Bundesverwaltung enthaltene Anlage N-Gre zur Einkommensteuererklärung von Grenzgängern als Arbeitshilfe herangezogen werden.

2. Grenzgängerbesteuerung, leitende Angestellte, Arbeitnehmer mit Drittstaateneinkünften - BMF-Schreiben vom 07.07.1997,BStBl I 1997 S. 723

Hinweis

Mit diesem BMF-Schreiben wurden die Rz. 11 und 12 des o. g. BMF-Schreibens vom 19.09.1994 neu gefasst und eine neue Rz. 38a eingeführt.