Für den Veranlagungszeitraum 2005 werden im Wesentlichen die gleichen Vordrucke wie für das Vorjahr verwendet.
Neu sind die folgenden Vordrucke:
Durch das Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen - Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) vom 5. Juli 2004 (BStBl 2004 I S. 554) - wurde zusätzlich eine neue „Anlage R” für Renten und andere Leistungen erforderlich.
Aufgrund des Beschlusses der Finanzministerkonferenz vom 3. Februar 2005 war die Vordruckkommission Einkommensteuer beauftragt worden, einen bundeseinheitlichen Vordruck „Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer” unter Einbringung der Ergebnisse einer Arbeitsgruppe zu gestalten. Entsprechend den Vorgaben ist ein neuer zweiseitiger Erklärungsvordruck mit der Bezeichnung „ESt 1 V” mit einem Infoblatt erstellt worden.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|