Reiseveranstalter bieten Reisenden häufig an, den durch das Reisen verursachten CO2-Ausstoß durch einen Klimabeitrag zu kompensieren. Ich bitte die Auffassung zu vertreten, dass es sich bei der CO2-Kompensation nicht um eine Reisevorleistung i. S. d. § 25 Abs. 1 Satz 5 UStG handelt.