FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 03.02.2006
VI 317 - S 2334 - 223

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 03.02.2006 (VI 317 - S 2334 - 223) - DRsp Nr. 2008/89798

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 03.02.2006 - Aktenzeichen VI 317 - S 2334 - 223

DRsp Nr. 2008/89798

Bewertung der Unterkunft bei Angehörigen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei des Landes Schleswig-Holstein für das Kalenderjahr 2006; FinMin Erlass vom 24. November 2004

Durch Artikel 1 der Dritten Verordnung zur Änderung von gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung vom 16. Dezember 2005 (BGBl 2005 I S. 3493) sind die amtlichen Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2006 festgesetzt worden.

Ab Kalenderjahr 2006 ist hiernach die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung lohnsteuerlich wie folgt zu bewerten:

  • bei Angehörigen der Bundeswehr

    • Besoldungsgruppe A 1 bis A 4 oder entsprechende Mannschaftsdienstgrade

      - mit Standort in den alten Ländern 49,12 €
      - mit Standort in den neuen Ländern 45,50 €
    • Besoldungsgruppe A 5 bis A 6 oder entsprechende Mannschafts-/Unteroffiziersdienstgrade

      - mit Standort in den alten Ländern 88,42 €
      - mit Standort in den neuen Ländern 81,90 €
    • Besoldungsgruppe A 7 und höher oder entsprechende Feldwebel- und Offiziersdienstgrade

      - mit Standort in den alten Ländern 167,02 €
      - mit Standort in den neuen Ländern 154,70 €
  • bei Angehörigen des Bundespolizei

    • Beamtenanwärter und Polizeimeisteranwärter der Bundespolizei

      - mit Standort in den alten Ländern 58,95 €
      - mit Standort in den neuen Ländern 54,60 €