FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 03.09.2012
akt. Kurzinfo KSt 2/2011

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 03.09.2012 (akt. Kurzinfo KSt 2/2011) - DRsp Nr. 2012/80848

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 03.09.2012 - Aktenzeichen akt. Kurzinfo KSt 2/2011

DRsp Nr. 2012/80848

Verzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf eine Pensionsanwartschaft gegenüber seiner Kapitalgesellschaft als verdeckte Einlage (§ 8 Abs. 3 KStG); Verzicht auf den sog. „future service”

Von mehreren Oberfinanzdirektionen sind Verfügungen erlassen worden, die sich mit der Frage befassen, in welcher Höhe der „Verzicht” (Herabsetzung im Wege eines Erlasses, Schuldaufhebungs- oder Änderungsvertrags oder durch Widerruf) auf eine Pensionsanwartschaft durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer zu einer verdeckten Einlage in die Kapitalgesellschaft führt, wenn vereinbart wird, dass in Zukunft ein weiteres Anwachsen der Pensionsanwartschaft nicht mehr stattfindet und künftig zu erdienende Versorgungsanwartschaften (sog. „future service”) auf 0 € herabgesetzt werden.

Die Verfügungen der einzelnen Oberfinanzdirektionen unterscheiden sich allerdings zum Teil. Dies hat eine Abstimmung auf Bund-/Länder-Ebene über die körperschaftsteuerlichen Folgen eines Verzichts auf den sog. „future service” einer Pensionsanwartschaft durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft erforderlich gemacht.