FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 10.03.2015
VI 353 - S 3810 - 022

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 10.03.2015 (VI 353 - S 3810 - 022) - DRsp Nr. 2015/80168

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 10.03.2015 - Aktenzeichen VI 353 - S 3810 - 022

DRsp Nr. 2015/80168

Erbschaftsteuer; Anwendung der Schuldenkürzung nach § 10 Abs. 6 ErbStG

Ein vom Erben an den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner zu erfüllender güterrechtlicher Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 2 BGB ist bei diesem als Nachlassverbindlichkeit nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abzugsfähig. Er unterliegt der Kürzung nach § 10 Abs. 6 ErbStG, wenn zum Erwerb des Erben ganz oder teilweise steuerbefreite Vermögensgegenstände gehören.