Es ist gefragt worden, wie die Jahresmiete zu ermitteln ist, wenn in Mietverträgen sog. Triple-Net-Vereinbarungen getroffen worden sind. Danach ist der Mieter verpflichtet, auch die Kosten für die Wartung und die Instandhaltung einschließlich Dach und Fach zu übernehmen. Insbesondere bei Immobiliengesellschaften/-fonds sind diese Gestaltungen bekannt geworden. Anzeichen für das Vorliegen einer derartigen Vertragsgestaltung kann zum einen eine Abweichung der vereinbarten Miete von der marktüblichen Miete nach unten sein und zum anderen, dass die Gewinn-/Überschussermittlung der vermietenden Gesellschaft/des Vermieters keine Instandhaltungskosten für das entsprechende Objekt beinhaltet.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|