Das im Bezugserlass geregelte Länder übergreifende Kontrollmitteilungsverfahren wurde eingeführt, um Steuerausfälle zu vermeiden, die bei Unkenntnis des für die Festsetzung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamtes von einem zum Nachlass gehörenden Grundstück entstehen könnten.
Die Sachgebietsleiter in den Bewertungsstellen und der Erbschaftsteuerstelle werden gebeten, die Bearbeiter nochmals auf die Notwendigkeit der Kontrollmitteilungen und die weiterhin zu führenden Anschreibungen hinzuweisen.
Vor dem Hintergrund, dass die in der Praxis gewonnenen Erfahrungen der einzelnen Länder über die gesamte Testphase in der Sitzung ErbSt III/06 erörtert werden sollen, bittet das FinMin um Übersendung eines Berichts bis zum 15. Juli 2006. Darin ist mitzuteilen, wie viele Kontrollmitteilungen bis zum Stichtag 30.06.2006 versandt wurden und in wie vielen Fällen dies unterblieb, weil bereits die Feststellung eines Grundbesitzwertes angefordert worden war.
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