Im Folgenden veröffentlicht das FinMin Schleswig-Holstein ein überarbeitetes Merkblatt zur kraftfahrzeugsteuerlichen Behandlung von ausländischen Pkw und ihrer Anhänger.
Die Benutzung eines ausländischen Personenkraftwagens (Anhängers) im Inland ist
bei Benutzung durch Ausländer
grundsätzlich steuerfrei,
steuerpflichtig, wenn
ein Standort im Inland begründet wird,
eine entgeltliche Beförderung von Personen oder Gütern vorliegt, (die nicht ausnahmsweise nach einem
bei Benutzung durch Inländer
grundsätzlich steuerpflichtig,
steuerfrei, wenn
die Benutzung ausschließlich im Interesse des ausländischen Fahrzeughalters erfolgt (z. B. Werkstattfahrt),
sich der ausländische Fahrzeughalter im Fahrzeug befindet,
das Fahrzeug in einem Staat der EU zugelassen ist und nur vorübergehend im Inland benutzt wird,
die Benutzung nach Maßgabe des Zollrechts, das im Rahmen des Genfer Abkommens oder der
Dies ist der Fall
bei beruflicher Verwendung für Rechnung einer Person, die außerhalb des Zollgebietes der EU ansässig ist,
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