FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 24.11.2004
VI 317 - S 2334 - 223

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 24.11.2004 (VI 317 - S 2334 - 223) - DRsp Nr. 2008/88445

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 24.11.2004 - Aktenzeichen VI 317 - S 2334 - 223

DRsp Nr. 2008/88445

Bewertung der Unterkunft bei Angehörigen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei des Landes Schleswig-Holstein für das Kalenderjahr 2005

Durch Artikel 1 der Verordnung zur Änderung der Sachbezugsverordnung und der Beitragsüberwachungsverordnung vom 22. Oktober 2004 (BGBl 2004 I S. 2663) sind die amtlichen Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2005 festgesetzt worden.

Ab Kalenderjahr 2005 ist hiernach die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung lohnsteuerlich wie folgt zu bewerten:

I. bei Angehörigen der Bundeswehr

1. Besoldungsgruppe A 1 bis A 4 oder entsprechende Mannschaftsdienstgrade

- mit Standort in den alten Ländern 48,55 Euro
- mit Standort in den neuen Ländern 44,50 Euro

2. Besoldungsgruppe A 5 und A 6 oder entsprechende Mannschafts-/Unteroffiziersdienstgrade

- mit Standort in den alten Ländern 87,39 Euro
- mit Standort in den neuen Ländern 80,10 Euro

3. Besoldungsgruppe A 7 und höher oder entsprechende Feldwebel- und Offiziersdienstgrade

- mit Standort in den alten Ländern 165,07 Euro
- mit Standort in den neuen Ländern 151,30 Euro

II. bei Angehörigen des Bundesgrenzschutzes

  • Beamtenanwärter und Polizeimeisteranwärter im Bundesgrenzschutz

    - mit Standort in den alten Ländern 58,26 Euro
    - mit Standort in den neuen Ländern 53,40 Euro