FinMin Thüringen - Erlass vom 06.12.2006
S 3810 A - 10 - A 1.14

FinMin Thüringen - Erlass vom 06.12.2006 (S 3810 A - 10 - A 1.14) - DRsp Nr. 2008/90858

FinMin Thüringen, Erlass vom 06.12.2006 - Aktenzeichen S 3810 A - 10 - A 1.14

DRsp Nr. 2008/90858

Erbschaft- und Schenkungsteuer; Keine Anwendung des § 10 Abs. 2 ErbStG bei beschränkter Steuerpflicht

Nach Abstimmung mit den für Erbschaftsteuer zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zu der Frage, ob in den Fällen beschränkter Steuerpflicht § 10 Abs. 2 ErbStG anwendbar ist, wenn der Schenker zusätzlich die Steuer des Erwerbers übernimmt oder einem Anderen auferlegt oder im Erbfall die Steuer des Erwerbers einem Anderen auferlegt wird, wie folgt Stellung:

§ 10 Abs. 2 ErbStG kommt in einem solchen Fall nicht zur Anwendung, da die zu übernehmende Steuerforderung nicht zum Inlandsvermögen im Sinne des § 121 BewG gehört.