Die Bezugserlasse werden wie folgt geändert:
1. Textziffer 3.2.2.3.3 wird wie folgt gefasst:
„3.2.2.3.3 Ermäßigung wegen Grundstücksbelastungen
Grundstücksbelastungen, wie z.B. Grunddienstbarkeiten in Form des Wege-, Fenster- und Leitungsrechts können zu einer Ermäßigung des Gebäudenormalherstellungswerts führen. Denkmalschutzrechtliche Belastungen können durch einen Abschlag vom nach Tz. 3.2.2.3 gekürzten Gebäudenormalherstellungswert berücksichtigt werden (Tz. 3.2.2.4).”
2. In Textziffer 3.2.2.4 wird der letzte Satz gestrichen und folgende Absätze angefügt:
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