Im Hinblick auf das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Normenkontrollverfahren
In die Steuerbescheide ist folgender Erläuterungstext aufzunehmen:
„Die Festsetzung der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) ist im Hinblick auf das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Normenkontrollverfahren
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