Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 17.12.2014 - 1 BvL 21/12 die Unvereinbarkeit der Verschonungsregelungen nach §§ 13a und 13b ErbStG mit dem Grundgesetz erklärt, zugleich aber deren Weitergeltung bis zu einer gesetzlichen Neuregelung angeordnet. Mit Kurzinformation ST 3_2012K088 vom 29.08.2012 (i. d. F. vom 27.02.2015) - S 0224 A - St 35 4/St 35 5/St 35 1 wurden die Ämter im Hinblick auf die ausstehende Neuregelung angewiesen, Anträge auf verbindliche Auskünfte in Bezug auf die Verschonungsregelungen nach §§ 13a und 13b ErbStG abzulehnen.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|