Autor: Hennig |
Als Nachteilsausgleiche kommen insbesondere in Betracht (nicht abschließende Aufzählung):
Tabelle 1: Nachteilsausgleiche bei Merkzeichen H
Vorschrift | Nachteilsausgleich |
Kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr | |
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung | |
Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuererklärung i.H.v. 7.400 € | |
Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale i.H.v. 4.500 € |
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